EuGH: Wein darf nicht mit der Aussage "bekömmlich" beworben werden - Deutsches Weintor eG gegen Land Rheinland-Pfalz
EuGH
Entscheidung vom 06.09.2012
C-544/10
Deutsches Weintor eG
gegen
Land Rheinland-Pfalz
Der EuGH hat entschieden, dass Wein nicht mit der Aussage "bekömmlich" beworben werden darf. Gegenstand des Verfahrens war die Werbung für Pfälzer Weine mit dem Attribut "bekömmlich" unter Hinweis auf die sanfte Säure der jeweiligen Weine.
Grundsätzlich besteht ein generelles Verbot gesundheitsbezogener Angaben für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Nicht anders sei dies - so der EuGH - im vorliegenden Fall, da die Eigenschaft "bekömmlich" die Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes suggeriere.
Entscheidung vom 06.09.2012
C-544/10
Deutsches Weintor eG
gegen
Land Rheinland-Pfalz
Der EuGH hat entschieden, dass Wein nicht mit der Aussage "bekömmlich" beworben werden darf. Gegenstand des Verfahrens war die Werbung für Pfälzer Weine mit dem Attribut "bekömmlich" unter Hinweis auf die sanfte Säure der jeweiligen Weine.
Grundsätzlich besteht ein generelles Verbot gesundheitsbezogener Angaben für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent. Nicht anders sei dies - so der EuGH - im vorliegenden Fall, da die Eigenschaft "bekömmlich" die Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes suggeriere.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt