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OLG Celle: Wettbewerbswidrige Pauschalpreis-Werbung einer Fahrschule - Führerschein zum Pauschalpreis von 1.450 EURO

OLG Celle
Urteil vom 21.03.2013
13 U 134/12


Das OLG Celle hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Pauschalpreis-Werbung einer Fahrschule vorliegt, wenn der Führerschein mit einem Pauschalpreis von 1.450 EURO beworben wird. Das OLG Celle führt aus, dass ein Pauschalpreis mit den Vorschriften zur Preisdarstellung in § 19 Fahrlehrergesetz nicht zu vereinbaren ist.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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