Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie - Änderungen treten am 13.06.2014 in Kraft
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (u.a. mit zahlreichen Änderungen zum Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung und sonstigen Pflichtinformationen) beschlossen (siehe zum Thema auch -RA Marcus Beckmann "Was die Zukunft bringt - ein Ausblick auf die anstehenden Gesetzesänderungen im Jahr 2013"). Die Änderungen treten am 13.06.2014 in Kraft, so dass Anbieter noch ein Jahr Zeit haben, die Änderungen umzusetzen. Wir empfehlen dringend, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Aus der Mitteilung des Deutschen Bundestages:
"Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 14. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (17/12637) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13951) angenommen. Unter anderem werden in das Bürgerliche Gesetzbuch grundlegende Informationspflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel sowie allgemeine Grundsätze für alle Verbraucherverträge aufgenommen. Die Regelungen der Informationspflichten und des Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen werden weitgehend angeglichen. Normiert werden für alle Verbraucherverträge geltende Regelungen über das Widerrufsrecht sowie Sonderregelungen für die Widerrufsfrist und die Rechtsfolgen nach Widerruf im Hinblick auf einzelne Verbraucherverträge."
Aus der Mitteilung des Deutschen Bundestages:
"Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 14. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (17/12637) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13951) angenommen. Unter anderem werden in das Bürgerliche Gesetzbuch grundlegende Informationspflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel sowie allgemeine Grundsätze für alle Verbraucherverträge aufgenommen. Die Regelungen der Informationspflichten und des Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen werden weitgehend angeglichen. Normiert werden für alle Verbraucherverträge geltende Regelungen über das Widerrufsrecht sowie Sonderregelungen für die Widerrufsfrist und die Rechtsfolgen nach Widerruf im Hinblick auf einzelne Verbraucherverträge."
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