Skip to content

LG Düsseldorf: Deutsche Gerichte nicht zuständig für Persönlichkeitsverletzungen in niederländischem Artikel auf niederländischer Domain

LG Düsseldorf
05. Juni 2013
12 O 184/12


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass deutsche Gerichte nicht für Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einem Internetbeitrag in niederländischer Sprache auf niederländischer Domain zuständig ist.

Aus den Entscheidungsgründen:
"Nach diesen Grundsätzen ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte gemäß § 32 ZPO zu verneinen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der beanstandete Artikel sich an das deutsche Publikum und insbesondere auch an ein Publikum im Landgerichtsbezirk Düsseldorf richtet. Der Artikel ist nicht bestimmungsgemäß auf den deutschen Leser ausgerichtet.
Der maßgebliche deutliche Inlandsbezug lässt sich vorliegend nicht schon daraus herleiten, dass die Kläger ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland haben
[...]
Vielmehr ist entscheidend, dass die angegriffenen Äußerungen in niederländischer Sprache abgefasst sind und über eine niederländische Domain verbreitet werden."



Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen