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BGH: Online-Werbung gegenüber Kindern, die zum Kauf auffordert, ist wettbewerbswidrig - Free2Play, Sparabo & Co vor dem Aus ?

BGH
Urteil vom 17.07.2013
I ZR 34/12
Runes of Magic


Der BGH hat entschieden, dass Online-Werbungg gegenüber Kindern, die zum Kauf auffordert, wettbewerbswidrig ist. Der BGH hat auf Klage des vzbv dem Betreiber des Online-Spiels "Runes of Magic" u.a. untersagt, mit Aussagen wie "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" zu werben.

Damit steht letztlich das komplette Geschäftsmodell zahlreicher Free2Play-Spiele auf der Kippe, die entsprechende Werbemethoden verwenden um Einnahmen zu generieren. Auch andere Online-Angebote und Mobile-Angebote mit entsprechender "kindgerechter" Werbung müssen nun mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten rechnen.

Der BGH stützt seine Entscheidung auf Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Eine unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 UWG und damit wettbewerbswidrig ist nach Ziff. 28.

"die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen"

Die Entscheidungsgründe müssen nun abgewartet werden, um die tatsächliche Tragweite der Entscheidung abschätzen zu können.

Update: Der vzbv hat inzwischen eine Pressemitteilung zur Entscheidung veröffentlicht.

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