Skip to content

LG Stuttgart: Wettbwerbswidrige Werbung einer Elektronikmarktkette mit "3 für 2 - 3 Artikel kaufen nur 2 zahlen!", wenn nicht auf Einschränkung (gleiche Warengruppe) hingewiesen wird

LG Stuttgart
Urteil vom 29.7.2013
37 O 29/13 KfH


Das LG Stuttgart hat entschieden, dass eine irreführende wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn eine Elektronikmarktkette mit "3 für 2 - 3 Artikel kaufen nur 2 zahlen!" wirbt und in der Werbung nicht auf die Einschränkung, dass die Waren aus der gleichen Warengruppe stammen müssen, hingewiesen wird.

Das Gericht hatte einen Hinweis erteilt, dass es der Klage der Wettbewerbszentrale stattgeben wird. Daraufhin hat die Elektronkmarktkette den Unterlassungsanspruch anerkannt.


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen