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OLG Düsseldorf: Übernahme von Kabel BW durch Liberty (Unitymedia) wegen Verstärkung marktbeherrschender Stellung unzulässig

OLG Düsseldorf
Beschluss 14.08.2013
VI-Kart 1/12 (V)


Das OLG Düsseldorf hat die Übernahme von Kabel BW durch Liberty (Unitymedia) trotz der vom Bundeskartellamt vorgesehenen Nebenbestimmungen wegen der Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung für unzulässig erklärt.

Die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf:

"OLG Düsseldorf stoppt Übernahme von Kabel BW durch Liberty (Unitymedia)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Entscheidung des Bundeskartellamts (BKartA) aufgehoben, mit welcher dieses Ende 2011 die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die zur Liberty Holding gehörenden Unitymedia GmbH gestattet hatte. Das Gericht gab damit den Beschwerden von Netcologne und Deutscher Telekom statt. Nach Ansicht des Gerichts sind die vom BKartA vorgesehenen Nebenbestimmungen nicht geeignet, die aus der Fusion resultierende Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung, die Unitymedia auf dem leitungsgebundenen Signalmarkt zukomme, hinreichend zu kompensieren. Zwar sei dieser Signalmarkt bislang im Wesentlichen durch regional begrenzt agierende Anbieter geprägt. Es bestünden jedoch ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Kabel BW seine Geschäftstätigkeit ohne den Zusammenschluss innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf das Gebiet von Unitymedia hätte ausdehnen und somit in Konkurrenz zu diesem Unternehmen hätte treten können.

Der Beschluss des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten und das BKartA können binnen eines Monats gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels Beschwerde zum BGH einlegen.

Verbleibt es bei der Entscheidung des OLG, müsste das BKartA erneut prüfen, ob die Fusion unter geänderten Bedingungen gestattet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der von den Unternehmen bereits vollzogene Zusammenschluss rückgängig gemacht und die Unternehmen entflochten werden."

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