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KG Berlin: Registrierung und Nutzung der Domain aserbaidschan.de verletzt die Namensrechte des Landes Aserbaidschan

KG Berlin
Urteil vom 07.06.2013
5 U 110/12
aserbaidschan.de


Das KG Berlin hat entschieden, dass die Registrierung und Nutzung der Domain aserbaidschan.de die Namensrechte des Landes Aserbaidschan verletzt.

Aus den Enstcheidungsgründen:

"Der Klägerin steht als Gebietskörperschaft ein durch § 12 BGB geschütztes Recht an ihrem Namen Aserbaidschan zu. Aufgrund dieser Bezeichnung kann sie unter denselben Voraussetzungen wie ein anderer Namensträger gegen einen nichtberechtigten Dritten vorgehen (BGH GRUR 2007, 259, Rn. 14 - solingen.info; vgl. auch BGH GRUR 2012, 651, Rn. 19 - regierung-oberfranken.de).
[...]
Dass hier gegen den Beklagten Namensschutz nicht für "Republik Aserbaidschan", sondern für "Aserbaidschan" beansprucht wird, ist unschädlich. Der Namensschutz beschränkt sich nicht auf den vollständigen offiziellen Namen in seiner Gesamtheit, sondern erstreckt sich auch auf Fälle der Benutzung des die Gesamtbezeichnung prägenden Namenskerns, so wie er üblicherweise (wenn man so will: "schlagwortartig") benutzt wird
[...]
Wird ein fremder Name - auch der Name einer Gebietskörperschaft - als Internetadresse benutzt, werden die Voraussetzungen einer unberechtigten Namensanmaßung in ständiger - auch aktueller - höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig bejaht (vgl. z.B. BGH GRUR 2007, 259, Rn. 14 - solingen.info), und zwar auch schon im Fall der bloßen Registrierung (vgl. BGH GRUR 2012, 651, Rn. 19 - regierung-oberfranken.de; BGH GRUR 2012, 304, Rn. 29 - Basler Haar-Kosmetik; BGH GRUR 2013, 294, Rn. 14 - dlg.de)"



Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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