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EuG: Zwischen der Marke "KNUD" der Zoologischer Garten Berlin AG und der Marke "Knut-Der Eisbär" der Knut IP Management Ltd besteht Verwechslungsgefahr

EuG
T‑250/10
Urteil vom 16.09.2013
KNUD ./. Knut der Eisbär


Das Europäische Gericht (EuG) hat entschieden, dass zwischen der Marke "KNUD" der Zoologischer Garten Berlin AG und der von der Knut IP Management Ltd angemeldete Marke ""Knut-Der Eisbär" Verwechslungsgefahr besteht. Daher ist - so das Gericht - die Markenanmeldung der "Knut-Der Eisbär" wegen der prioritätsälteren Rechte der Zoologischer Garten Berlin AG zurückzuweisen.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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