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EuGH: Auch gesetzliche Krankenkassen müssen sich an die Vorgaben des Wettbewerbsrechts halten - BKK Mobil Oil ./. Wettbewerbszentrale

EuGH
Urteil vom 03.10.2013
C-59/12
BKK Mobil Oil Körperschaft des öffentlichen Rechts
./.
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.


Der EuGH hat wenig überraschend entschieden, dass sich auch die gesetzlichen Krankenkassen an die Vorgaben des Wettbewerbsrecht halten müssen. Vorliegend ging es um die irreführende Werbung durch eine Krankenkasse.

Leitsatz der Entscheidung:

"Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die mit einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe wie der Verwaltung eines gesetzlichen Krankenversicherungssystems betraut ist, in ihren persönlichen Anwendungsbereich fällt."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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