Skip to content

BGH: Zum wettbewerbsrechtlichen Löschungsanspruch wegen unlauterer Behinderung aufgrund bösgläubiger Markenanmeldung - H15

BGH
Urteil vom 30.01.2014
I ZR 107/10
H 15
MarkenG § 52 Abs. 2; UWG § 4 Nr. 10

Leitsätze des BGH:


a) Auf den außerkennzeichenrechtlichen Löschungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG wegen unlauterer Behinderung aufgrund einer bösgläubigen Anmeldung einer Marke findet die Vorschrift des § 52 Abs. 2 MarkenG entsprechende Anwendung.

b) Auch ohne ausdrückliche Anordnung in der Urteilsformel kann sich eine Rückwirkung der Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung einer Marke aus einer Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben.

BGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 107/10 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen