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BGH: Zum Prüfungsumfang bei der als Patent angemeldeten spezifischen Anwendung eines Medikaments

BGH
Beschluss vom 25.02.2014
X ZB 6/13
Kollagenase II
PatG § 4

Leitsätze des BGH:


a) Die Anweisung, einen Körperteil unmittelbar nach der Injektion eines Medikaments für mehrere Stunden ruhigzustellen, um ein Ausbreiten in andere Körperteile zu verhindern, ist nicht schon deshalb durch den Stand der Technik nahegelegt, weil es am Prioritätstag bekannt war, dass Komplikationen, die einige Tage nach der Behandlung auftreten, durch Ruhigstellen behandelt werden können.

b) Bei der Prüfung, ob eine spezifische Anwendung eines Medikaments auf erfinderischer Tätigkeit beruht, sind auch Handlungsweisen zu berücksichtigen, die dem Fachmann deshalb nahegelegt waren, weil sie am Prioritätstag zum ärztlichen Standard-Repertoire gehörten.

BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 6/13 - Bundespatentgericht

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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