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BGH: Die Bezeichnung Versicherungsberater war im Jahr 2005 nicht gesetzlich geschützt und die Verwendung damit nicht irreführend

BGH
Urteil vom 20.05.2009
I ZR 220/08
Versicherungsberater
UWG 2004 § 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

Leitsatz des BGH:

Die Bezeichnung "(Vorsorge- und) Versicherungsberater" war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz ge-schützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend.
BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 220/06 - OLG München
LG München I

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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