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BGH: Zulässigkeit einer Äußerung in einer Presseveröffentlichung richtet sich nach dem gesamten Kontext - keine isolierte Betrachtung einzelner Aussagen

BGH
Urteil vom 27.05.2014
VI ZR 153/13
BGB § 823

Leitsatz des BGH:


Bei der Deutung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung ist die Äußerung stets in dem Zusammenhang zu beurteilen, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.

BGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13 - LG Berlin - AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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