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LG Aschaffenburg: "Sofort lieferbare" Ware muss auch tatsächlich sofort lieferbar sein - Wettbewerbsverstoß durch falsche Angabe zur Lieferzeit

LG Aschaffenburg
Urteil vom 19.08.2014
2 HK O 14/14


Das LG Aschaffenburg hat wenig überraschend entschieden, dass Waren, die in einem Online-Shop als "sofort lieferbar" ausgewiesen werden, auch tatsächlich sofort lieferbar sein müssen. In der Regel heißt dies, dass die Waren am nächsten Werktag ausgeliefert werden müssen.


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