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AG Kerpen: Wer sich bei eBay mit falschem Namen anmeldet, hat keinen Anspruch auf Lieferung der ersteigerten bzw. gekauften Ware

AG Kerpen
Urteil vom 27.06.2014
104 C 106/14


Das AG Kerpen hat entschieden, dass derjenige, der sich bei eBay mit falschem Namen anmeldet,, keinen Anspruch auf Lieferung der ersteigerten bzw. gekauften Ware hat.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Nach Auffassung des Gerichts richtet sich nun aber die Offerte, welche der Beklagte durch die Einstellung seines Angebots bei eBay gemacht hat, nur an solche Personen, welche ihrerseits die Nutzungsbedingungen einhalten und nicht im Internet mit irreführenden und täuschenden Angaben auftreten. Die von dem Beklagten gemachte Offerte richtete sich deshalb schon gar nicht an den Kläger. Die Nutzungsbedingungen bei eBay lassen daher nicht nur Rückschlüsse darauf zu, unter welchen Bedingungen etwa eine Aktion abgebrochen werden kann (vgl. dazu die schon zitierte BGH Entscheidung), sondern auch darauf, welchen Personen überhaupt die Plattform zum Abschluss von Verträgen dienen soll. Nach der Interpretation der Nutzungsbedingungen durch das Gericht sind alle Personen von der Nutzung ausgeschlossen, die bei der Anmeldung ihre wahre Identität verbergen und zur Täuschung dazu falsche Angaben machen."

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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