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LG Hamburg: Filehoster muss rechtswidrige Inhalte und Dateien ab Inkenntnissetzung und nicht erst ab Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung löschen

LG Hamburg
Urteil vom 02.10.2014
310 O 464/13


Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Filehoster rechtswidrige Inhalte und Dateien ab Inkenntnissetzung und nicht erst ab tatsächlicher Kenntnisnahme von der Rechtsverletzung löschen muss.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Für die Auslösung der Handlungspflichten des Betreibers eines Filehosting-Dienstes kommt es entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin nicht darauf an. wann sie den Hinweis auf die Rechtsverletzungen tatsächlich zur Kenntnis genommen hat. Eine solche Kenntnis des Betreibers eines Filehosting-Dienstes hielt auch der BGH in der diesbezüglich oben bereits zitierten Entscheidung (BGH. Urteil vom 15.08.2013. I 2R 79/12 .Prüfpflichten') für nicht erforderlich Vielmehr reicht es aus. dass der Antragsgegnerin der Hinweis im Sinne des § 130 BGB zugegangen ist Der Hinweis soll den Betreiber des Filehosting-Dienstes in die Lage zu versetzen, in der Vielzahl der ohne seine Kenntnis von Nutzern hochgeladenen Dateien diejenigen auffinden zu können, die Rechte Dritter verletzen.
"

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