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LG Düsseldorf: Irreführende Werbung bei Google-Shopping für Mobiltelefone wenn diese nicht zu dem beworbenen Preis erhältlich sind

LG Düsseldorf
08.01.2015
38 O 74/14


Das LG Düsseldorf hat wenig überraschend entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn bei Google-Shopping Mobiltelefone mit Preisen beworben werden, zu denen sie tatsächlich nicht erhältlich sind. Tatsächlich waren die Handys im beworbenen Shop teurer.

Um möglichst weit oben in der Google-Shopping-Trefferliste wird immer wieder gerne mit falschen Preisen geworben. Dies ist jedoch ein klarer Wettbewerbsverstoß.


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