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BGH: Zur Wahrung der Schriftform bei Abschluss eines Mietvertrages mit Aktiengesellschaft wenn nur nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz unterzeichnet

BGH
Urteil vom 22.04.2015
XII ZR 55/14
BGB § 550

Leitsatz des BGH:


Enthält das Rubrum eines mit einer Aktiengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Nachtrags keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft, ist die Schriftform des Vertrags auch dann gewahrt, wenn nur ein Vorstandsmitglied ohne Vertretungszusatz unterzeichnet hat (Abgrenzung zu Senatsurteil BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453).

BGH, Urteil vom 22. April 2015 - XII ZR 55/14 - OLG Koblenz - LG Trier

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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