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AG Berlin-Charlottenburg: 1000 EURO Schmerzensgeld für die Verbreitung intimer Fotos über WhatsApp durch 13jährigen Jugendlichen

AG Berlin-Charlottenburg
239 C 225/14


Das AG Berlin-Charlottenburg hat für die Verbreitung intimer Fotos über WhatsApp der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 EURO zugesprochen. Täter war ein 13jähriger Jugendlicher der Bilder von einer Mitschülerin ohne deren Einverständnis verbreitet hatte. Das Gericht ging insbesondere davon aus, dass der Täter aus deliktsrechtlicher Sicht voll verantwortlich für die Verbreitung der Bilder war.

Die Entscheidung belegt abermals, dass die unbefugte Verbreitung von Fotos kein Kavaliersdelikt sind und Unterlassungs-, Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche auslöst. Regelmäßig dürften auch Jugendliche aus dekliktsrechtlicher Sicht vollumfänglich haften.


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