Skip to content

BGH: Patentanwaltsvergütung für Vertretung im gerichtlichen Verfahren kann nicht nach § 11 RVG gegen den eigenen Auftraggeber festgesetzt werden

BGH
Beschluss vom 25.08.2015
X ZB 5/14
Festsetzung der Patentanwaltsvergütung
RVG § 11


Der BGH hat entschieden, dass die Vergütung des Patentanwalts für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 11 RVG gegen den eigenen Auftraggeber festgesetzt werden kann. Damit hat der BGH diese Streitfrage entschieden.

Leitsatz des BGH:

Die Vergütung des Patentanwalts für die Vertretung einer Partei oder die Mitwirkung bei der Vertretung einer Partei im gerichtlichen Verfahren kann nicht nach § 11 RVG gegen den Auftraggeber festgesetzt werden.

BGH, Beschluss vom 25. August 2015 - X ZB 5/14 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen