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OLG Celle: Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung auch wenn Werbeanzeige in Fachzeitschrift für Ärzte, Apotheker und Ernährungsberater erscheint

OLG Celle
Urteil vom 22.10.2015
13 U 47/15


Das OLG Celle hat entschieden, dass auch dann ein Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung vorliegt, wenn eine Werbeanzeige mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben in einer Fachzeitschrift für Ärzte, Apotheker oder Ernährungsberater erscheint.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Die HCVO gilt nach ihrem Art. 1 Abs. 2 - wie oben näher ausgeführt - für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die bei der Werbung für Lebensmittel, die an den Endverbraucher abgegeben werden sollen, gemacht werden.

Der Anwendbarkeit der Verordnung steht nicht entgegen, dass die fragliche Werbeanzeige in einer Fachzeitschrift veröffentlicht worden ist. Dass sich die Werbemaßnahme nicht direkt an den durchschnittlichen Endverbraucher, sondern an Fachkreise wie Ärzte, Apotheker oder Ernährungsberater richtet, ist unerheblich.

Schon seinem Wortlaut nach erfasst Art. 1 Abs. 2 HCVO uneingeschränkt die Abgabe an Endverbraucher, einschließlich der sog. - ohnehin kaum definierbaren - Fachkreise. Demgegenüber wäre eine auf Fachkreise bezogene Einschränkung vom Wortlaut der Vorschrift nicht gedeckt (vgl. Zipfel/Rathke, a. a. O., Art. 1 Rn. 16a). Sie ist auch aus systematischen oder teleologischen Erwägungen nicht geboten."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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