OLG Frankfurt: Kein Anspruch gegen Forenbetreiber auf Herausgabe der Nutzerdaten bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
OLG Frankfurt
Urteil vom 10.12.2015
6 U 244/14
Das OLG Frankfurt hat in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (siehe dazu: BGH - Kein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten gegen Bewertungsportal wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte ) entschieden, dass gegen den Betreiber eines Forums kein Anspruch auf Herausgabe der Daten eines Nutzers besteht, wenn dieser einen Beitrag gepostet hat, der den Geschädigten in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Urteil vom 10.12.2015
6 U 244/14
Das OLG Frankfurt hat in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (siehe dazu: BGH - Kein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten gegen Bewertungsportal wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Inhalte ) entschieden, dass gegen den Betreiber eines Forums kein Anspruch auf Herausgabe der Daten eines Nutzers besteht, wenn dieser einen Beitrag gepostet hat, der den Geschädigten in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt