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LG Berlin: Gutschein "10 Prozent auf alle Produkte" muss für alle Produkte gelten - auch für Guthabenkarten von Mobilfunkanbietern

LG Berlin
Urteil vom 23.02.2016
103 O 91/15


Das LG Berlin hat entschieden, dass bei einer Werbeaktion, bei der Gutscheine ohne einschränkenden Hinweis mit der Aufschrift "10 Prozent auf alle Produkte" ausgegeben werden, der Rabatt für alle Produkte geltend muss. Ein Elektronikmarkt hatte entsprechend geworben. Im Geschäft galt der Gutschein dann jedoch nicht für Guthabenkarten von Mobilfunkanbietern. Das Gericht bejahte eine wettbewerbswidrige Irreführung.

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