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OLG Hamm: Ex-Vorstand einer Krankenversicherung muss 4,6 Mio EURO Schadensersatz zahlen - bedarfswidrige Anmietung von 4000 qm Bürofläche

OLG Hamm
Urteil vom 17.03.2016
27 U 36/15


Das OLG Hamm hat den Ex-Vorstand einer Krankenversicherung zur Zahlung von 4,6 Mio EURO Schadensersatz verurteilt. Dieser hatte zu Lasten der Versicherung bedarfswidrig Büroflächen von 4000 qm in Dortmund angemietet.

Die Pressemitteilung des OLG Hamm:

"Ex-Vorstand zu ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt

Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung aus Dortmund schuldet der Versicherung ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bochum (Az.: 3 O 430/12 LG Bochum) heute entschieden.

Der beklagte Vorstand habe, so der Senat, die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt, indem er im Jahre 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung bedarfswidrig ca. 4000 m² Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen im Dortmunder U anmietete. Hierdurch sei der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum 31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der
Beklagte zu ersetzen habe. Der Senat hat außerdem festgestellt, dass der Beklagte der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat. Nach der Entscheidung des Senats hat der Beklagte zudem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat nicht zugelassen.

Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.03.2016 (Az.: 27 U 36/15 OLG Hamm), nicht rechtskräftig



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