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BGH: Zur Zustimmungspflicht des Gesellschafters aufgrund gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht zur Vermeidung erheblicher Nachteile - Media-Saturn-Holding-GmbH

BGH
Urteil vom 12.04.2016
II ZR 275/14
GmbHG § 47


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei der Media-Saturn Holding GmbH - zur Pflicht eines Gesellschafters zur Zustimmung zu Beschlussanträgen über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:

Aufgrund der Treuepflicht muss der Gesellschafter einer Maßnahme zustimmen, wenn sie zur Erhaltung wesentlicher Werte, die die Gesellschafter geschaffen haben, oder zur Vermeidung erheblicher Verluste, die die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter
erleiden könnten, objektiv unabweisbar erforderlich ist und den Gesellschaftern unter Berücksichtigung ihrer eigenen schutzwürdigen Belange zumutbar ist, also wenn der Gesellschaftszweck und das Interesse der Gesellschaft gerade diese Maßnahme zwingend gebieten und der Gesellschafter seine Zustimmung ohne vertretbaren Grund verweigert.

BGH, Urteil vom 12. April 2016 - II ZR 275/14 - OLG München - LG Ingolstadt

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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