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OLG Thüringen: Irreführende Werbung durch blickfangmäßige Verwendung von HYUNDAI-Logo durch Autohaus welches kein Vertragshändler

OLG Thüringen
Urteil vom 25.05.2016
2 U 514/15


Das OLG Thüringen hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen kann, wenn ein Autohaus, das kein Vertragshändler ist, blickfangmäßig mit dem Logo eines Autoherstellers wirbt (hier: HYUNDAI-Logo) wirbt und so den Eindruck erweckt wird, das das Autohaus ein Vertragshändler des Herstellers ist.

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