BGH
Urteil vom 12.05.2010
I ZR 185/07
UWG § 4 Nr. 11; MPG § 6 Abs. 1 Satz 1
Leitsatz des BGH:
In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung dürfen im Inland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine Gebrauchsanweisung und eine Etikettierung in deutscher Sprache enthalten, die vorab in einem (erneuten oder ergänzenden) Konformitätsbewertungsverfahren überprüft worden sind.
BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 185/07
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
< BGH: E-Plus ist gestattet die Nutzung von SIM-Karten in GSM-Gateways zu verbieten | BGH: Keine automatische Außenhaftung des atypischen stillen Gesellschafters, der einem Kommanditisten gleichgestellt ist >
Montag, 5. Juli 2010
BGH: Vertrieb von Teststreifen zur Blutzuckerbestimmung nur mit Gebrauchsanweisung und Etikettierung in deutscher Sprache
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