LG Hamburg
Beschluss vom 10.06.2010
327 O 370/10
Das LG Hamburg hat sich in dieser Entscheidung mit dem Angeboten eines Anbieters von virtuellem Gold und Power-Leveling-Diensten für Online-Rollenspiele befasst und dem Händler untersagt, Spiel-Gold und Power-Levelung-Dienste anzubieten. Der Beschluss enthält keine Begründung und bezieht sich durch die Bezugnahme auf Screenshots im Tenor auf die konkrete Art und Weise des Angebots. Ob das Gericht derartige Angebote generell für unzulässig hält erscheint fraglich.
Die vollständige Entscheidung finden Sie hier:
< OLG Frankfurt: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Nutzung eines fremden Kennzeichens nur wenn das Kennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad hat | BGH: Zum Schutzumfang einer dreidimensionalen Marke - Lindt-Goldhase >
Montag, 19. Juli 2010
LG Hamburg: Verkauf von virtuellem Gold und Powerleveling-Dienste für ein Online-Rollenspiel unzulässig - Runes of Magic
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