Bundesarbeitsgericht
Beschluss vom 14. Juli 2010
7 ABR 80/08
Internetzugang Betriebsrat
Das BAG hat enschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Einrichtung eines Internetzugangs und eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen kann, sofern diesem Begehren berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.
Die vollständige Pressemitteilung des BAG finden Sie hier:
< BGH: Zum Schutzumfang einer dreidimensionalen Marke - Lindt-Goldhase | EuGH: Schalten von AdWords unter Verwendung fremder Marken zulässig wenn Gebrauchtwaren der Marke verkauft werden >
Montag, 19. Juli 2010
BAG: Betriebsrat kann Internetzugang und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder verlangen
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