BGH
Urteil vom 07.07.2010
VIII ZR 268/07
BGB § 312d Abs. 1 Satz 2, § 356 Abs. 1, § 357 Abs. 1 Satz 1, § 346
Die Entscheidung liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten das Urteil hier bereits kurz besprochen.
Leitsatz des BGH
Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der
Ware vom Unternehmer zu tragen.
BGH, Urteil vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 268/07
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
< BGH: Keine Verwässerung einer Marke im Verhältnis zu Dritten bei wechselseitiger Duldung von Gleichnamigen | BGH: Unzulässige Klauseln in Ryanair AGB >
Montag, 26. Juli 2010
BGH: Urteil zur Erstattung der Hinsendekosten im Fall des Widerrufs bei Fernabsatzgeschäften - Volltext
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