Skip to content

OLG Frankfurt: : Sofortüberweisung der Sofort AG doch als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop zulässig

OLG Frankfurt
Urteil vom 24.8.2016
11 U 123/15


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Sofortüberweisung der Sofort AG doch als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit nach § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB im Online-Shop zulässig ist (Siehe zur Vorinstanz LG Frankfurt: Sofortüberweisung der Sofort AG genügt nicht als einzige Zahlungsmöglichkeit im Online-Shop zulässig - Abmahnbarer Verstoß gegen § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB ).

Die Revision wurde zugelassen, so dass der BGH voraussichtlich Gelegenheit erhält, sich zu dieser Thematik zu äußern.


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen