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Volltext BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit des Zuzahlungsverzichts bei medizinischen Hilfsprodukten liegt vor

BGH
Urteil vom 01.12.2016
I ZR 143/15
Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln
UWG § 3a; SGB V § 33 Abs. 8, § 61, § 69 Abs. 1; HWG § 7 Abs. 1 Satz 1


Wir hatten bereits in dem Beitrag "BGH: Werbung durch Händler mit einem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung bei medizinischen Hilfsmitteln zulässig und nicht wettbewerbswidrig" über die Entscheidung berichtet.

Leitsätze des BGH:

a) Die Regelungen zur Zuzahlung gesetzlich Versicherter bei Hilfsmitteln in §33 Abs.8, §61 SGB V sind keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG.

b) Der Anwendungsbereich der nach §7 Abs.1 Satz 1 Nr.2 Buchst. a HWG für Barrabatte bestehenden Ausnahme wird nicht durch Regelungen des Sozialrechts beschränkt, die keine Marktverhaltensregelungen sind.

c) Bei der Abgabe von Hilfsmitteln sind Leistungserbringer nach § 33Abs. 8 SGB V nicht verpflichtet, die Zuzahlung der Versicherten einzuziehen.

BGH, Urteil vom 1. Dezember 2016 -I ZR 143/15 -OLG Stuttgart - LG Ulm

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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