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LG München: Bewertungsportal Jameda muss beweisen dass schlechte Bewertung auf wahren Tatsachen beruht

LG München
Urteil vom 03.03.2017
25 O 1870/15


Das LG München hat entschieden, dass das Ärzte-Bewertungsportal Jameda im Streitfall darlegen und beweisen muss, dass eine schlechte Bewertung auf einer wahren Tatsachengrundlage beruht. Vorliegenden Fall war insbesondere streitig, ob der bewertende Patient tatsächlich beim bewerteten Arzt in Behandlung war. Das LG München führt weiter aus, dass es nicht ausreicht, wenn sich das Bewertungsportal lediglich auf eine einfache Bestätigung des Bewertenden beruft.

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