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EuG: Zwischen den Zeichenfolgen medidata und MeDiTA besteht Verwechslungsgefahr für „Durchführung der privatärztlichen Honorarabrechnung"

EuG
Urteil vom 30.09.2010
T-270/09
medidata
MeDiTA


Das Europäische Gericht (EuG) hat entschieden, dass zwischen den Zeichenfolgen "medidata" und "MeDiTA" Verwechslungsgefahr für „Durchführung der privatärztlichen Honorarabrechnung" besteht

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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