LG Düsseldorf: Ferrari muss in Löschung der Marke Testarossa zustimmen - Verfall mangels Benutzung
LG Düsseldorf
Entscheidung vom 02.08.2017
2a O 166/16
Wie Pressemeldungen zu entnehmen ist muss der Autohersteller Ferrari der Löschung seiner deutschen und internationalen Marken "Testarossa" zustimmen. Grund: Verfall mangels Nutzung. Geklagt hatte ein Spielwarenhersteller. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Entscheidung vom 02.08.2017
2a O 166/16
Wie Pressemeldungen zu entnehmen ist muss der Autohersteller Ferrari der Löschung seiner deutschen und internationalen Marken "Testarossa" zustimmen. Grund: Verfall mangels Nutzung. Geklagt hatte ein Spielwarenhersteller. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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