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LG Köln: Wettbewerbswidrige Werbung durch Kaufhof mit "besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt" wenn dies nicht näher erläutert wird

LG Köln
Urteil vom 05.03.2018
31 O 379/17


Das LG Köln hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Werbung durch Kaufhof vorliegt, wenn mit den Werbeaussagen "besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt" geworben wird, ohne dass dies näher erläutert wird.

Die Entscheidung finden Sie hier:

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