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LG Berlin: Facebook Freunde-Finder rechtswidrig - weitere unzulässige Klauseln in Facebook-AGB

LG Berlin
Urteil vom 06.03.2012,
16 O 551/10
Facebook Freunde-Finder
Facebook-AGB / -Nutzungsbedingungen
nicht rechtskräftig


Das LG Berlin hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hin entschieden, dass der von Facebook verwendete Freunde-Finder nicht mit geltendem Recht zu vereinbaren ist. In der Pressemitteilung des vzbv heißt es dazu:

"Beim Freundefinder kritisierte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Sie erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben."

Zudem rügte das Gericht weitere Klauseln in den Facebook-AGB/-Nutzungsbedingungen, die sich mit der Einräumung von Nutzungsrechten an den von Nutzern erstellten und hochgeladenen Inhalten befassen. Auch die pauschale Einwillung der Nutzer, der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zuzustimmen, ist - so das LG Berlin - unzulässig.

In der Pressemitteilung des vzbv heißt es dazu:
"Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr bleiben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder.

Facebook darf diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden. Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen. Zudem muss Facebook sicherstellen, dass es über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiert."


Die vollständige Pressemitteilung des vzbv finden Sie hier:

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