BGH: Landgut-Borsig-Entscheidung liegt im Volltext vor - Grundstückserwerb kann auch Erwerb von Namensrechten zur Folge haben
BGH
Urteil vom 28.09.2012
I ZR 188/09
Landgut Borsig
BGB § 12 Satz 1 Fall 2
Die Landgut Borsig-Entscheidung des BGH liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten bereits darüber berichtet.
Leitsatz des BGH:
Der Eigentümer einer Liegenschaft, die im allgemeinen Sprachgebrauch des maßgeblichen Verkehrs mit dem bürgerlichen Namen einer Familie bezeichnet wird, kann diese Bezeichnung ungeachtet der Zustimmung der Namensträger für die Liegenschaft oder einen damit verbundenen Geschäftsbetrieb (weiter-)verwenden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.
BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 188/09 - KG Berlin - LG Berlin
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 28.09.2012
I ZR 188/09
Landgut Borsig
BGB § 12 Satz 1 Fall 2
Die Landgut Borsig-Entscheidung des BGH liegt nunmehr im Volltext vor. Wir hatten bereits darüber berichtet.
Leitsatz des BGH:
Der Eigentümer einer Liegenschaft, die im allgemeinen Sprachgebrauch des maßgeblichen Verkehrs mit dem bürgerlichen Namen einer Familie bezeichnet wird, kann diese Bezeichnung ungeachtet der Zustimmung der Namensträger für die Liegenschaft oder einen damit verbundenen Geschäftsbetrieb (weiter-)verwenden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.
BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 188/09 - KG Berlin - LG Berlin
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