BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von alten Presseartikeln in Online-Archiven unter Nennung eines Straftäters liegt im Volltext vor
BGH
Urteil vom 08.05.2012
VI ZR 217/08
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1;
BGB § 823 Abs. 1 Ah, 1004 Abs. 1 Satz 2; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3;
e-commerce-Richtlinie Art. 3 Abs. 1 und 2; TMG § 3 Abs. 1 und 2
Die BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von alten Presseartikeln in Online-Archiven unter Nennung eines Straftäters sowie zur internationalen Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen im Internet liegt nunmehr im Volltext vor.
Wir hatten bereits über die Entscheidung berichtet.
Leitsätze des BGH
a) Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenen Anbieters jedenfalls dann international zuständig, wenn die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, den Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland hat.
b) § 3 TMG enthält keine Kollisionsnorm, sondern ein sachrechtliches Beschränkungsverbot.
c) Zur Zulässigkeit des Bereithaltens nicht mehr aktueller Beiträge in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird.
BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08 - OLG Hamburg - LG Hamburg
Den Volltext der Entschidung finden Sie hier:
Urteil vom 08.05.2012
VI ZR 217/08
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1;
BGB § 823 Abs. 1 Ah, 1004 Abs. 1 Satz 2; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3;
e-commerce-Richtlinie Art. 3 Abs. 1 und 2; TMG § 3 Abs. 1 und 2
Die BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit von alten Presseartikeln in Online-Archiven unter Nennung eines Straftäters sowie zur internationalen Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen im Internet liegt nunmehr im Volltext vor.
Wir hatten bereits über die Entscheidung berichtet.
Leitsätze des BGH
a) Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassenen Anbieters jedenfalls dann international zuständig, wenn die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, den Mittelpunkt ihrer Interessen in Deutschland hat.
b) § 3 TMG enthält keine Kollisionsnorm, sondern ein sachrechtliches Beschränkungsverbot.
c) Zur Zulässigkeit des Bereithaltens nicht mehr aktueller Beiträge in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil eines Internetportals (Online-Archiv), in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird.
BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08 - OLG Hamburg - LG Hamburg
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