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LG Bonn: Versand einer Auftragsbestätigung der Deutschen Telekom nach Call-Center-Anruf, obwohl kein Auftrag erteilt wurde

LG Bonn
Urteil vom 29.05.2012
11 O 7/12
nicht rechtskräftig


Wie die Wettbewerbszentrale berichtet, hat das LG Bonn wenig überraschend entschieden, dass der Versand einer Auftragsbestätigung durch die Deutsche Telekom nach einem Call-Center-Anruf dann wettbewerbswidrig ist, wenn kein Auftrag erteilt wurde. Verbaucher hatten nach Anrufen durch die Telekom Deutschland GmbH Auftragsbestätigungen mit dem Betreff "Ihr Wechsel zur Telekom" erhalten, obwohl diese gerade keinen Auftrag erteilt hatten. Ob die Anrufe im vorliegenden Fall mit Zustimmung der Verbraucher erfolgten, musste nicht entschieden werden.


Die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier:

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