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VG Schleswig-Holstein: Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf mögliche Einlegung auf elektronischem Wege unzureichend - es gilt Jahresfrist gemäß § 58 Abs. 2 VwGO

VG Schleswig-Holstein
Urteil vom 05.11.2015
1 A 24/15


Das VG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf eine mögliche Einlegung auf elektronischem Wege unzureichend ist und somit für die Widerspruchsfirst die Jahresfrist gemäß § 58 Abs. 2 VwGO gilt.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: