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OLG Stuttgart: Bezeichnung "Hör- und Tinnitus-Zentrum Heilbronn" irreführend, wenn es sich dabei nach Größe und Bedeutung nicht um ein überdurchschnittliches Geschäft handelt

OLG Stuttgart
Urteil vom 29.11.2012
2 U 64/12


Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Bezeichnung "Hör- und Tinnitus-Zentrum Heilbronn" irreführend ist, wenn es sich nach Größe und Bedeutung nicht um ein überdurchschnittliches Geschäft handelt. Die Entscheidung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH zur Verwendung des Begriffs "Zentrum" für die Bezeichnung eines Geschäfts (siehe dazu BGH: Bezeichnung "Neurologisch/Vaskuläres Zentrum" ist eine wettbewerbswidrige Irreführung bei einer normalen Praxis ohne überdurchschnittliche Ausstattung - Urteil vom Urteil vom 18.01.2012 - I ZR 104/10 ). Auch der Zusatz "Heilbronn", also einer Ortsangabe, ist - so das Gericht - nicht geeignet den irreführenden Eindruck abzuschwächen.