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EuGH: Zuständigkeit und anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Urheberrechtsverletzungen im Internet - Pinckney ./. KDG Mediatech AG

EuGH
Urteil vom 03.10.2013
C-170/12
Pinckney ./. KDG Mediatech AG


Der EuGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Zuständigkeit bei grenzüberschreitenen Urheberrechtsverletzungen im Internet befasst.

Aus der Pressemitteilung des EuGH:
"Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist, kann über die Verletzung von in seinem Mitgliedstaat geschützten Urhebervermögensrechten entscheiden. Seine Zuständigkeit ist jedoch auf den Schaden begrenzt, der im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats entstanden ist."

Leitsatz des EuGH:
Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urhebervermögensrechten, die vom Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts gewährleistet werden, dieses Gericht für eine Haftungsklage des Urhebers eines Werkes gegen eine Gesellschaft zuständig ist, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und das Werk dort auf einem physischen Trägermedium vervielfältigt hat, das anschließend von Gesellschaften mit Sitz in einem dritten Mitgliedstaat über eine auch im Bezirk des angerufenen Gerichts zugängliche Website veräußert wird. Dieses Gericht ist nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verursacht worden ist, zu dem es gehört.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: