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OVG Lüneburg: Fristlose Kündigung eines Personalratsmitglieds ohne vorherige Abmahnung wegen exzessiver privater Internetnutzung am Arbeitsplatz gerechtfertigt

OVG Lüneburg
Beschluss vom 14.09.2011
18 LP 15/10
Private Internetnutzung


Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Personalratsmitglieds ohne vorherige Abmahnung wegen exzessiver privater Internetnutzung am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein kann. Im hier entschiedenen Fall verneinte das Gericht jedoch eine ausreichend exzessive private Internetnutzung.

In der Pressemitteilung des OVG Lüneburg heißt es:
"Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist unter Heranziehung der in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze u. a. bei einer exzessiven bzw. ausschweifenden privaten Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zwar möglich. Eine solche ließ sich aber in dem zu entscheidenden Einzelfall, bei dem es in einem Überprüfungszeitraum von sieben Wochen an insgesamt zwölf Tagen mit durchschnittlich einer Stunde täglich zu Auffälligkeiten gekommen war, nach Auffassung des Senats nicht feststellen. Teilweise war der private oder dienstliche Charakter der aufgerufenen Seiten fragwürdig; teilweise lag die vorgeworfene Nutzung außerhalb der nach dem Dienstplan zu leistenden Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer war im Übrigen bereits viele Jahre als Schulhausmeister bei demselben Arbeitgeber beschäftigt, ohne dass sein dienstliches Verhalten formell beanstandet worden wäre. Eine Abmahnung hätte nach Auffassung des Senats als Reaktion des Arbeitgebers ausgereicht; nach dem "scharfen Schwert" der außerordentlichen Kündigung hätte er nicht sogleich greifen dürfen."

Die vollständige Pressemitteilung des OVG Lüneburg finden Sie hier:

"OVG Lüneburg: Fristlose Kündigung eines Personalratsmitglieds ohne vorherige Abmahnung wegen exzessiver privater Internetnutzung am Arbeitsplatz gerechtfertigt" vollständig lesen