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BGH: Zustellung einfacher statt beglaubigter Abschrift eines Urteils - Heilung des Mangels durch Übermittlung der Abschrift an das besondere elektronische Anwaltspostfach des Parteivertreters

BGH
Urteil vom 11.02.2022
V ZR 15/21
ZPO § 189


Der BGH hat entschieden, dass bei Zuustellung einer einfachen statt beglaubigten Abschrift eines Urteils, der Zustellungsmangel geheilt wird, wenn die Übermittlung der Abschrift durch das Gericht an das besondere elektronische Anwaltspostfach des Parteivertreters erfolgt.

Leitsatz des BGH:
Wird einer Partei entgegen § 317 Abs. 1 Satz 1, § 169 Abs. 2 Satz 1 ZPO statt einer beglaubigten Abschrift lediglich eine einfache Abschrift des Urteils zugestellt, wird der darin liegende Zustellungsmangel geheilt, wenn keine Zweifel an der Authentizität und Amtlichkeit der Abschrift bestehen. Das ist jedenfalls bei einer Übermittlung der Urteilsabschrift an das besondere elektronische Anwaltspostfach des Rechtsanwaltes der Partei anzunehmen.

BGH, Urteil vom 11. Februar 2022 - V ZR 15/21 - OLG Schleswig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG Koblenz: Zustellung einer beglaubigten Abschrift einer einfachen Abschrift genügt nicht zur Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

OLG Koblenz
Beschluss vom 04.05.2017
9 W 650/16


Das OLG Koblenz hat entschieden, dass zur wirksamen Vollziehung einer einstweiligen Verfügung eine Ausfertigung bzw. beglaubigte Abschrift der Verfügung im Parteibetrieb zugestellt werden muss. Die Zustellung einer beglaubigten Abschrift einer einfachen Abschrift der Verfügung genügt nicht.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: