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VG Ansbach: Bei Überschreitung des vorgegebenen Umfangs einer Hausarbeit kann die Arbeit durch den Prüfer aus diesem Grund abgewertet werden - Prüfungsrecht

VG Ansbach
Urteil vom 26.10.2017
AN 2 K 17.8


Das VG Ansbach hat entschieden, dass bei Überschreitung des vorgegebenen Umfangs einer Hausarbeit die Arbeit durch den Prüfer aus diesem Grund abgewertet werden kann.

BGH: Pauschale Abwertung der Leistungen eines Mitbewerbers ist eine unzulässige vergleichende Werbung - Coaching Newsletter

BGH
Urteil vom 19.05.2011
I ZR 147/098
Coaching-Newsletter
UWG § 4 Nr. 7, § 6; GG Art. 5 Abs. 1

Leitsätze des BGH:

a) Vergleichende Werbung im Sinne von § 6 UWG setzt nicht nur voraus, dass ein Mitbewerber oder die von ihm angebotenen Produkte erkennbar gemacht werden; darüber hinaus muss sich aus der Werbung ergeben, dass sich unterschiedliche, aber hinreichend austauschbare Produkte des Werbenden und des Mitbewerbers gegenüberstehen.

b) Die pauschale Abwertung der Leistungen eines Mitbewerbers ist jedenfalls dann nach §§ 3, 4 Nr. 7 UWG unlauter, wenn die konkreten Umstände, auf die sich die abwertende Äußerung bezieht, nicht mitgeteilt werden.

BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 - I ZR 147/09 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier

BGH: Vergleichende Werbung durch pauschale Abwertung fremder Produkte - Saugeinlagen

BGH, Urteil vm 20.09.2007 -I ZR 171/04
Saugeinlagen
UWG §§ 3, 5, 6 Abs. 1 und 2 Nr. 5


Der BGH befasst sich in dieser Entscheidung mit der Zulässigkeit vergleichender Werbung durch pauschale Abwertungen fremder Produkte. Das Gericht führt aus:

"Maßgeblich ist, ob die angegriffene Werbeaussage sich noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder bereits eine pauschale Abwertung der fremden Erzeugnisse darstellt. Herabsetzend i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 5 UWG a.F., § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG ist ein Vergleich daher nur, wenn zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die ihn als unangemessen abfäl-lig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen"



Leitsätze:


a) Ob in einem Werbevergleich enthaltene Aussagen eine pauschale Abwer­tung des fremden Erzeugnisses enthalten, ist nicht anhand einer isolierten Betrachtung der einzelnen Erklärungen, sondern aufgrund des Gesamtzu­sammenhangs der Angaben zu beurteilen.

b) Die Herabsetzung von Produkten in einem Werbevergleich durch eine ab­trägliche Wortwahl und die irreführende Darstellung von Gefahren der Pro­dukte wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sind auch bei einem identischen Klageantrag unterschiedliche Streitgegenstände.

BGH, Urt. v. 20. September 2007 - I ZR 171/04
OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf "BGH: Vergleichende Werbung durch pauschale Abwertung fremder Produkte - Saugeinlagen" vollständig lesen