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LG Aurich: Werbung eines Schornsteinfegers für Kamin- oder Pelletöfen wettbewerbswidrig - unlauterer Autoritätsmissbrauch

LG Aurich
Urteil vom 12.02.2014
6 O 17/12


Das LG Aurich hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Bezirksschornsteinfeger für Kamin- oder Pelletöfen wirbt. Das Gericht führt aus, dass der Schornsteinfeger für seine privatwirtschaftlichen Tätigkeiten die besondere Autorität in Anspruch nimmt, die sich aus seinem öffentlichen Amt des Bezirksschornsteinfegers ergebe.