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Rechtliche Beratung bei IT-Projekten und IT-Projektverträgen - Rechtsanwälte - Rechtsanwalt - Anwalt - Anwälte

Die Notwendigkeit und Vorteile anwaltlicher Beratung bei IT-Projekten und IT-Projektverträgen sind offensichtlich.

Komplexität der Rechtsfragen:
IT-Projekte und -Verträge beinhalten oft komplexe rechtliche Fragen, die von Vertragsrecht über geistiges Eigentum bis hin zu Datenschutz und -sicherheit reichen. Ein Anwalt mit Fachwissen auf diesem Gebiet kann helfen, diese Fragen zu klären und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.

Risikominimierung:
Durch die Beratung eines Anwalts können Unternehmen potenzielle Risiken identifizieren und minimieren, die mit IT-Projekten und -Verträgen verbunden sind. Ein Anwalt kann dabei helfen, Risiken im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen, Haftung, Gewährleistung und anderen rechtlichen Fragen zu mindern.

Vertragsgestaltung und Verhandlung:
Ein Anwalt kann Unternehmen bei der Gestaltung und Verhandlung von IT-Projektverträgen unterstützen, um sicherzustellen, dass die Verträge ihre Interessen angemessen vertreten. Dies umfasst die Festlegung klarer Leistungsziele, Haftungsbeschränkungen, Geheimhaltungsklauseln und andere wichtige Vertragsbestimmungen.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
Die rechtlichen Anforderungen im IT-Bereich ändern sich ständig, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und -sicherheit. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass IT-Projekte und -Verträge mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Einklang stehen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer einschlägiger Bestimmungen.

Konfliktlösung und Streitbeilegung:
Sollten während eines IT-Projekts Konflikte oder Streitigkeiten auftreten, kann ein Anwalt Unternehmen bei der Konfliktlösung und Streitbeilegung unterstützen. Dies kann die Vermeidung kostspieliger und zeitaufwändiger rechtlicher Auseinandersetzungen ermöglichen und dazu beitragen, dass das Projekt erfolgreich abgeschlossen wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass anwaltliche Beratung bei IT-Projekten und -Verträgen von entscheidender Bedeutung ist, um rechtliche Risiken zu minimieren, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und Konflikte effektiv zu lösen. Unternehmen, die in IT-Projekte investieren, sollten daher nicht zögern, die Unterstützung eines qualifizierten Anwalts in Anspruch zu nehmen, um ihre Interessen bestmöglich zu schützen.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung:

Telefon 0521-98628-0
email info@beckmannundnorda.de

OLG Frankfurt: Unzulässige Zwangsmediationsklausel in AGB einer Rechtsschutzversicherung - Kostenübernahme für anwaltliche Beratung nur nach vorherigem Mediationsversuch

OLG Frankfurt
Urteil vom 09.04.2015
6 U 110/14


Das OLG Frankfurt hat völlig zu Recht entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Rechtsschutzversicherung, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängt, unzulässig ist. Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Ausgangspunkt der Prüfung nach § 307 I BGB sind Gegenstand, Zweck und Eigenart des Vertragstyps, für den die beanstandete Klausel verwendet wird. Eine unangemessene Benachteiligung liegt dann vor, wenn bei umfassender Würdigung der Gesamtumstände der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. Palandt, BGB, 74. Aufl., Rdz. 12 zu § 307 m.w.N.). Dabei ist auf den gesamten Vertragsinhalt abzustellen; insbesondere kann auch die Kompensation von Vor- und Nachteilen zu berücksichtigen sein, soweit die Regelungen sachlich zusammengehören und in einem Wechselverhältnis stehen (vgl. Palandt a.a.O. Rdz. 14 m.w.N.).

Die streitgegenständlichen Klauseln beinhalten einen der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung vorgeschalten „Zwangsmediationsversuch“. Die Regelung verschafft der Beklagten erhebliche Vorteile, da sie die Kosten der von ihr zu erbringenden Versicherungsleistungen senkt; für den Versicherungsnehmer stellt sie jedoch eine erhebliche Beeinträchtigung dar, da sie den Zugang zur - für ihn kostenfreien - anwaltlichen Beratung erschwert. Als Kompensation hierfür erhält der Versicherungsnehmer allerdings den Vorteil, dass die Beklagte ihren Tarif „…-Aktiv“ mit den streitgegenständlichen Klauseln zu wesentlich günstigeren Konditionen anbietet als den Vertrag über eine „normale“ Rechtsschutzversicherung, der diese Beschränkungen nicht enthält. Es erscheint daher nicht von vornherein unangemessen benachteiligend, wenn der Versicherungsnehmer dafür Einschränkungen hinzunehmen hat, die seinen Interessen widersprechen. Entscheidend ist vielmehr, ob die mit dem „Zwangsmediationsversuch“ verbundene Einschränkung dem Versicherungsnehmer - von ihm nicht ohne weiteres zu durchschauende - Nachteile bringt, die durch günstigere Beiträge tatsächlich nicht aufgewogen werden. Dies ist nach Auffassung des erkennenden Senats zu bejahen."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: