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BGH: Sekundäre Darlegungslast bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung - Abmahner muss ggf Grundlage für Ausschließlichkeitsrechte darlegen

BGH
Beschluss vom 20.06.2017
VI ZR 505/16
BGB § 823


Der BGH hat sich zur sekundären Darlegungslast bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung Sekundäre Darlegungslast bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnungäußert und ausgeführt, dass der Abmahner ggf. die Grundlage für die Ausschließlichkeitsrechte darlegen muss, auf die er die Abmahnung gestützt hat.

Leitsätze des BGH:

1. Den Prozessgegner der für eine negative Tatsache beweisbelasteten Partei trifft eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, deren Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (Anschluss an BGH, Urteile vom 24. März 2010 - XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 Rn. 20 mwN; vom 29. November 2016 - X ZR 122/14, NZBau 2017, 176 Rn. 33).

2. Das gilt auch im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung. Der dem Kläger obliegende Beweis der fehlenden Berechtigung kann nur geführt werden, wenn der Verwarnende die Grundlagen für die Ausschließlichkeitsrechte darlegt, auf die er sich mit seiner Verwarnung gestützt hat.

BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017 - VI ZR 505/16 - KG Berlin - LG Berlin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: